Jugendtaxi

Jugendtaxi Trier-Saarburg

Du bist zwischen 16 und 21 Jahre alt und gehst gern feiern?

Jede Woche stellt sich für dich die gleiche Frage: Wie komme ich heim?

Dann ist das Jugendtaxi des Landkreises Trier-Saarburg und der Stadt Trier für dich die Lösung!

Um das Jugendtaxi nutzen zu können, muss ein Formular(Jugendtaxi Nutzungsformular) ausgefüllt werden. Dies könnt ihr im Voraus herunterladen, ausfüllen und dann eurem Taxifahrer bzw. eurer Taxifahrerin geben:

Nachfolgend findet ihr noch ein paar Tipps und Infos zum Jugendtaxi im Allgemeinen und im Speziellen:

Was ist das Jugendtaxi überhaupt?

Der Landkreis Trier-Saarburg fördert seit dem 1. Januar 2006 das Projekt „Jugendtaxi im Landkreis Trier-Saarburg“. Zwischenzeitlich haben sich auch weitere Verbandsgemeinden, u.a. auch die VG Hermeskeil, angeschlossen.  Ziel ist es, euch die Möglichkeit zu geben, günstig mit dem Taxi von öffentlichen Veranstaltungen nach Hause zu kommen, ohne das ihr euch selbst ans Steuer setzen müsst.

Wie sind die Fördervoraussetzungen?

Das Jugendtaxi kann jeder und jede anfordern, der oder die den ersten Wohnsitz im Landkreis Trier-Saarburg oder der Stadt Trier hat.

Bei wem muss ich das Jugendtaxi anfordern?

Bei dem Projekt Jugendtaxi wirken sechs Taxiunternehmen mit. Diese können ganz normal bestellt werden. Allerdings ist bei der Bestellung anzugeben, dass es sich um eine Nutzung des Jugendtaxis handelt. Folgende Unternehmen sind beteiligt:

Taxizentrale Trier eG

0651/ 12 0 12
54292 Trier

Mietwagen Gabi Kreusch

06507/ 24 93
54347 Neumagen-Dhron

Taxi Römer GmbH

06503/13 33
54411 Hermeskeil

Moseltaxi Schuster

06507/ 80 23 13
54340 Leiwen

Taxi Druckenmüller

06502/68 00
54338 Schweich

Wie hoch ist der Förderbetrag?

Grundsätzlich wird vom Kreis Trier-Saarburg pro Person mit erstem Wohnsitz im Landkreis Trier-Saarburg ein Zuschuss in Höhe von 2 € gezahlt. Für Jugendliche aus den Verbandsgemeinden Hermeskeil, Schweich, Konz und Ruwer wird durch die Verbandsgemeinde zusätzlich ein Zuschuss in Höhe von 2 € gezahlt, so dass hier insgesamt 4 € pro Fahrt und Person gefördert werden können. Eine Förderung ist allerdings nur bis zum tatsächlichen Taxipreis möglich.

An welchen Tagen darf ich mit dem Jugendtaxi fahren?

Grundsätzlich kann das Jugendtaxi nur an Freitagen und Samstagen genutzt werden. Ausnahme: An gesetzlichen Feiertagen, die nicht auf Freitag oder Samstag fallen (Weihnachten, Ostern, Fastnacht, usw.) und an Karneval (Weiberdonnerstag bis Aschermittwoch)

Ihr habt noch weitere Fragen oder Anregungen? Meldet euch einfach!

Kontaktdaten:

Kreisverwaltung / Kreisjugendpflege

Willy-Brandt-Platz 1

54290 Trier

0651/715-389

jugendschutz@trier-saarburg.de.

Das Jugendtaxi im Landkreis Trier-Saarburg wird gefördert durch die Jugend- und Sportstiftung der Sparkasse Trier.